Profil
Mein Studium der Rechtswissenschaften und mein Referendariat habe ich in Berlin jeweils erfolgreich mit Prädikat absolviert. Nun möchte ich Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte wahrzunehmen und für diese zu kämpfen, denn ich sehe meine Arbeit als Rechtsanwältin als eine politische.
Kein Mensch ist dafür verantwortlich, wo oder von wem er geboren wurde, dennoch hat dies massive Auswirkungen auf sein Leben. Daher ist es mir wichtig, diese Ungleichheit durch meine Arbeit auszugleichen und das Recht im Sinne sozialer Gerechtigkeit anzuwenden. Ich freue ich mich, wenn Sie sich mir anvertrauen und ich Sie gegenüber den Behörden und Gerichten in Ihren migrations- und den damit zusammenhängenden sozialrechtlichen Angelegenheiten vertreten kann. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich dafür kämpfen, dass Sie einen sicheren, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland bekommen, wenn immer möglich, und Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen gewährt werden.
Darüber hinaus vertrete ich Sie auch gern in anderen Fragen, bei denen Sie dem Staat als übermächtigem Gegner vermeintlich machtlos gegenüberzustehen scheinen. Gemeinsam können wir Ihre Rechte einfordern.
Die Beratungen können auf deutsch, englisch und französisch ohne Übersetzer*in geführt werden. Sollten Sie keine dieser Sprachen sprechen, bitte ich Sie eine geeignete Person zum Übersetzen mitzubringen. Sollten dafür Kosten anfallen, sind diese von Ihnen zu tragen.
Ich bin als politisch engagierte Rechtsanwält*in Mitglied im RAV und DAV in den Arbeitsgruppen Migrations- und Sozialrecht.
Rechtsgebiete
Migrationsrecht
Ich kümmere mich um Ihre Angelegenheiten im Asyl- und Aufenthaltsrecht.
Sozialrecht
Ich vertrete Sie gegenüber den Behörden in Ihren sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Verwaltungsrecht
Ich helfe Ihnen in gerne auch bei weiteren Fragen im Verwaltungsrecht.
Sollten Sie in anderen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten Hilfe bedürfen, können Sie mich freilich ebenfalls kontaktieren. Das gilt freilich auch für weitere rechtliche Probleme, die sich im Rahmen unserer Zusammenarbeit aufzeigen. Ob ich Ihnen selbst helfen oder Ihnen andere kompetente Kolleg*innen empfehlen kann, werden wir dann sehen. In unserer Bürogemeinschaft sind wir gut aufgestellt und vernetzt.
Kosten
Ich informiere Sie sobald wie möglich (in der Regel nach erfolgter Akteneinsicht) transparent über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Die unten angegebenen Werte sind dabei Durchschnittswerte und orientieren sich an den Vorgaben der gesetzlichen Vergütungsregeln für die Tätigkeit von Rechtsanwäl*innen (RVG). Der genaue Umfang der Kosten hängt von der Anzahl der vertretenen Personen, dem Umfang der Tätigkeit sowie dem Streitwert des Verfahrens ab.
Nach § 9 RVG ist es mir möglich einen angemessenen Vorschuss für meine Tätigkeiten zu verlangen. In der Regel nehme Ich diese Möglichkeit auch wahr. Darüber ob ich einen Vorschuss verlangen werde und in welcher Höhe dieser anfällt, kläre ich Sie selbstverständlich auch frühzeitig auf. Sobald Ihr Fall abgeschlossen ist, stelle ich Ihnen dann eine genau Abschlussrechnung aus.
Erstberatung
Für die Erstberatung berechne ich in der Regel 150 Euro (inkl. MwSt). Der genaue Preis bestimmt sich nach dem Aufwand der Beratung und beträgt maximal 190 Euro. Fragen Sie gern am Telefon nach.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kommt eine Kostenübernahme in Frage.
Es gibt für Menschen mit geringem Einkommen verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen.
Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte überprüfen Sie zunächst selber die Voraussetzungen und holen Sie sich vor dem ersten Beratungsgespräch bei dem Amtsgericht Ihres Bezirks einen sog. Beratungshilfeschein. Zusätzlich erhebe ich für die Beratung eine Gebühr von 15,00 Euro (RVG VV 2500).
außergerichtliches Verfahren
Für die anwaltliche Vertretung in einem außergerichtlichen Verfahren - z.B. gegenüber der Behörde - fallen Kosten nach dem RVG an.
Dabei sind die Gebühren in den einzelnen Fachgebieten sehr unterschiedlich. Insgesamt sollten Sie für eine solche Tätigkeit mit Kosten in Höhe von 300 - 600 Euro (inkl. MwSt) rechnen.
Hierbei werden die Kosten aus dem Beratungsgespräch vollständig angerechnet.
Gerichtsverfahren
Für die anwaltliche Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren fallen Kosten nach dem RVG an.
Insgesamt müssen Sie für ein erstinstanzliches Klageverfahren in einem Asylverfahren mit Kosten von etwa 1000 Euro (inkl. MwSt) rechnen.
In einem sozialgerichtlichen Verfahren fallen in der Regel ebenfalls Kosten in dieser Höhe an, diese werden aber nach Betragsrahmengebühren berechnet, wobei ich den gesetzlich festgelegten Mittelwert ansetze.
Die Kosten der Erstberatung werden in beiden Fällen gänzlich auf die Prozesskosten angerechnet, sofern nichts gegenteiliges vereinbart wurde.
In einem aufenthaltsrechtlichen Klageverfahren fallen regelmäßig Kosten in Höhe von etwa 1000 Euro (inkl. MwSt.) an. Hierbei werden die Kosten aus dem Beratungsgespräch vollständig angrechnet, die Kosten einer vorangehenden außergerichtlichen Vertretung teilweise, sodass hier mit Kosten von etwa 1300 Euro zu rechnen ist.
Weitere Kosten können in aufenthaltsrechtlichen Verfahren für das Tätigwerden des Gerichts anfallen, sofern Sie den Fall verlieren. In der ersten Instanz sind dies etwa 500 Euro.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie für eine Vertretung vor Gericht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Kontakt
TELEFON UND FAX
+49 176 2557 0922
+49 30 437 250 26
+49 30 437 250 27
ADRESSE
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Strasse 4
10405 Berlin
Aufgang A (2. Hinterhof), Klingel 5.1- 1 x klingeln.
Bürogemeinschaft
Meine Kanzlei befindet sich im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Bürogemeinschaft mit den Anwält*innen Nadija Samour, Artur Schulz und Eberhard Schultz.
Rechtsanwältin Samour vertritt Sie gern in Ihren strafrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwalt Schulz steht Ihnen bei arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Problemen zur Seite. Rechtsanwalt Schultz ist überwiegend im Strafrecht tätig, nimmt aber derzeit nur wenige neue Mandate an.
Durch die fachübergreifende Zusammenarbeit können wir Ihnen nicht nur eine hohe fachliche Kompetenz bieten, sondern auch eine nahezu umfassende rechtliche Vertretung.